Bauleistungsbeschreibung: Das müssen Sie beachten

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Der Traum vom eigenen Haus ist in der Realität mit vielen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Hat man endlich die Bauleistungsbeschreibung vor sich liegen, ist es für den Laien oftmals schwierig bis unmöglich, sich bei der Informationsflut zurechtzufinden. Vorsicht ist bei ungenauen Formulierungen geboten! Stehen in der Bauleistungsbeschreibung Sätze wie „Materialien von Firma Markenhersteller oder gleichwertig“, dann sollte dies keinesfalls im Bauvertrag so übernommen werden. Da könnte die Baufirma im Prinzip alles verbauen, denn die Frage, was als gleichwertig anzusehen ist, ist weit interpretierbar.

Die richtige Bodenstärke

Oft wird in der Bauleistungsbeschreibung für die Bodenarbeiten eine zu niedrige Höhe angegeben. Von der Entsorgung der ausgehobenen Erde wird meist gar nichts erwähnt. Wenn der Untergrund nicht geeignet ist, dann muss hier eventuell eine zusätzliche Verdichtung her. Dies führt schnell zu unerwarteten Mehrkosten.

Auch bei der Bodenplatte wird oft auf Kosten des Materials ein möglichst preisgünstig erscheinendes Angebot gemacht. Während die eine Firma an Frostschutz und Isolierung denkt, schlägt die andere nur eine einfache Bodenplatte vor. Möglicherweise befindet der Statiker dies später als unzureichend.

Auch beim Estrich wird gerne am Material gespart. Das geht auf Kosten der Dämmung und wirkt sich negativ auf die Energie-Bilanz aus.
Deckenstärken von 20 bis 22 cm sind heutzutage Standard. Steht weniger in der Bauleistungsbeschreibung, dann wird kaum ein Statiker dafür grünes Licht geben.

Dach und Fliesen

Beim Dach sind die Angaben in der Bauleistungsbeschreibung zur Holzbalkenstärke wichtig. Die Dachüberstände an Giebel und Traufe sollten groß genug sein. Das ist nicht nur optisch schöner, sondern bietet auch Schutz vor Regenwasser. Sind in der Bauleistungsbeschreibung nur Dachkästen aus unbehandeltem Holz vorgesehen, dann wird die Anbringung von Feuchtigkeitsschutz sowie der Anstrich in der Regel als Eigenleistung vorausgesetzt.

Sind in der Bauleistungsbeschreibung auch Fliesen geplant, dann sollte man darauf achten, dass man diese selbst nach eigenem Geschmack einkaufen kann. Zu kontrollieren ist, ob in der Bauleistungsbeschreibung auch alle Räume und Wände erwähnt sind, in denen Fliesen angebracht werden sollen. Schließlich spielt auch die geplante Höhe der Befliesung eine wichtige Rolle.

Fenster und Heizung mit guter Energiebilanz

Ein ganz wichtiger Punkt sind die Fenster. Die Anzahl und Größe entscheidet später, wie hell oder dunkel es in dem Gebäude sein wird. Einfache Fenster führen zu einer schlechteren Energiebilanz und bieten auch weniger Schutz vor Einbruch. Im Bauleistungsbericht sollten hier Fenster mit guten Glaswerten (UG-Wert) und Rahmenwerten (UF-Wert) stehen.

Ist eine Fußbodenheizung vorgesehen, dann sollte man bei der Bauleistungsbeschreibung auf die Abstände zwischen den Heizrohren achten. Desto größer diese sind, desto länger dauert es, den Raum zu erwärmen, was wieder auf die Heizkosten geht. Wird hier zu sehr an Material eingespart, sitzt man womöglich später in einem Gebäude, das nie wirklich warm ist.
Andererseits passiert es bei zu großen Abständen zwischen den Rohren, dass der Fußboden an einigen Stellen sehr warm und an anderen eiskalt ist.

Die Bauleistungsbeschreibung gut prüfen

Zu prüfen sind:

  • Bodenarbeiten
  • Deckenstärke statisch einwandfrei
  • Dach
  • Fliesen
  • Elektroinstallation
  • Sanitäreinrichtung
  • Fenster und Türen wärmedämmend und einbruchssicher
  • Heizung

Man darf sich nicht darauf verlassen, dass Dinge selbstverständlich sind. Fehlt das Badezimmer oder gibt es gar keine Steckdosen in der Bauleistungsbeschreibung, dann hat man auch keinen Anspruch auf diese Dinge, falls dies nicht im Bauvertrag korrigiert wird. Das gleiche gilt für die verwendeten Materialien. Sind die Bauteile und der Zubehör nur vage beschrieben, dann hat man lediglich Anspruch darauf, dass diese vorhanden sind. Auf Qualität und Beschaffenheit aber nicht. Dies kann bedeuten, dass man selbst viele Arbeiten erledigen muss oder sogar Dinge ausgetauscht werden müssen. Alles, was in der Bauleistungsbeschreibung fehlt und auch nicht zusätzlich im Bauvertrag hinzugefügt wird ist maßgebend.

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