Die Wohn Riester Rente für das Eigenheim

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Die Eigenheimrente, besser als Wohn Riester bekannt, ist das neueste Mitglied der Riester-Familie. Mit dem Wohn Riester gibt es zwar keine lebenslange Rente, wie bei einer herkömmlichen Riester Rente, allerdings haben Bauherren die Möglichkeit an einen günstigen Immobilienkredit zu gelangen.

Dabei erhalten die Bauherren Vorteile bei der Steuer und zum Teil sehr hohe Zulagen. Vor allem bei Kindern zahlt der Staat bis zu 300 Euro je Kind und im Jahr.

Funktionsweise

Mit Abschluss einer Eigenheimrente ist die Finanzierung oder die Herstellung einer Immobilie vorgesehen. Jedoch hat diese Immobilie vom Anleger selbst bewohnt zu sein. Das Gesetz besagt, dass die jeweilige Immobilie den Lebensmittelpunkt des Versicherten auszumachen hat. Die Förderung beträgt im Jahr maximal 154 Euro Grundzulage, eine garantierte Verzinsung des Vermögens in Höhe von 1,75 Prozent sowie der Riester Rente Kinderzulage in Höhe von bis zu 300 Euro. Die Bedingung hierfür ist allerdings, dass mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in brutto als Beitrag für die Eigenheimrente gezahlt wird. Zugrunde gelegt wird also das Einkommen aus dem Vorjahr. Zudem erhalten die Anleger steuerliche Begünstigungen während der Sparphase der Riester Rente. Ein Riester Rente Vergleich wird empfohlen.

Kinderzulage bringt hohe Rendite

Vor allem für Familien ist der Wohn Riester bzw. die Riester Rente eine rentable Angelegenheit. Denn für ein nach 2008 geborenes Kind erhalten die Anleger gleich 300 Euro in jedem Jahr. Für vor 2008 geborene Kinder zahlt der Staat noch immer 185 pro Kind und pro Jahr. Hinzu kommt: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht beendet haben sollte, der erhält einmalig im ersten Jahr der Laufzeit 200 Euro als Berufseinsteiger-Bonus.

Modernisierung und Einliegerwohnung

Mit dem Wohn Riester ist eine Modernisierung eines bereits bestehenden Hauses jedoch nicht Inhalt der staatlichen Förderung. Auch eine sogenannte Einliegerwohnung kann nicht mit dem Wohn Riester finanziert werden. Auch eine Weitervermietung ist in aller Regel nicht mit der Förderung verbunden. Jedoch sieht die gesetzliche Regelung in diesem Fall einige Ausnahmen vor. Wer aus beruflichen oder privaten Gründen zu einem Umzug mehr oder weniger gezwungen wird, der kann die erbaute bzw. erworbene Immobilie an Dritte weiter vermieten. Allerdings sollte hierbei vertraglich festgelegt werden, dass der Eigentümer bis zum Renteneintrittsalter in seine Immobilie zurückkehrt. Wem dies nicht gelingen sollte, dem droht die Rückzahlung der bereits erhaltenen staatlichen Förderung in voller Höhe.

Die meisten Abschlüsse in 2012

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte die aktuellen Abschlusszahlen der Riester Verträge veröffentlicht. Mit 65.000 Neuverträgen haben mehr Bürger einen Wohn Riester abgeschlossen als alle anderen Riester Produkt zusammen gerechnet. Im Vergleich zum Vorjahr (2011) bedeutet dies eine Steigerungsrate in Höhe von weit über 8 Prozent. Seit einiger Zeit schon empfehlen Verbraucherschützer und Bauunternehmen zum sogenannten Bau Riester.

Nachgelagerte Steuer

Sowohl bei der Riester Rente selbst als auch beim Wohn Riester profitieren die Verbraucher von den Vorteilen gegenüber der Steuer. Allerdings wird mit Ende des Vertrages bzw. dem Beginn der Rente eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung für alle Anleger fällig. Die Sparer haben nun zwei Möglichkeiten zur Zahlung der anfallenden Steuer zur Auswahl: Entweder sie zahlen die Steuer in Höhe von zwei Prozent in konstanten Raten bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres oder sie zahlen die fällige Steuer mit einem Schlag. Wer sich für die zweite Variante entscheiden sollte, den erwartet eine Ermäßigung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamte Steuerlast.

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