Elektro / Ethanol Kamine

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Sie sehnen sich nach wohliger Wärme und wünschen sich eine grandiose Atmosphäre für Ihr Eigenheim? Sie wollen aber keinen traditionellen Kamin aus baurechtlichen Gründen? Möglicherweise denken Sie schon über einen Elektrokamin nach. Ein großer Vorteil der Elektrokamine ist sicherlich, dass beim Brennvorgang kein Rauch entsteht. Doch bietet der Elektrokamin ein großes Feuer und das traditionelle Knistern? Ja, da Sie bei den meisten Elektrokaminen die Möglichkeit haben ein Elektrofeuer zuzuschalten. Wenn Sie auf das Knistern nicht verzichten wollen, gibt es die Möglichkeit einen Lautsprecher zuzukaufen, der das Knistern in regulierbarer Lautstärke. wiedergibt.

Ethanol Kamine

Im Inneren eines Ethanol-Ofens befindet sich die Feuerbox. Darauf liegen dekorative Keramikhölzer, die von natürlichen Holzscheiten kaum unterscheidbar sind. Ethanol ist ein hochwertiger Brennstoff auf Ethanol-Basis. Beim Verbrennen entstehen weder Ruß, Rauch noch schädliche Abgase, sondern lediglich Wasserdampf und Kohlendioxid. Damit das Ethanol optimal verbrannt wird, empfiehlt es sich, zum Lüften zeitweilig ein Fenster zu kippen.

Die Kosten sind ähnlich wie bei konventionellen Heizkaminen, Kosten für Schornstein und Schornsteinreinigung entfallen jedoch. Der Effekt, der durch das verbrennende Ethanol entsteht, ist von einem richtigen Kaminfeuer kaum zu unterscheiden. Auch hier kommen Sie in den Genuss eines kontinuierlich flackernden Feuers mit hohem Erlebniswert und gemütlicher Wärme – ohne dass Sie sich um neues Brennholz oder etwa das Wegschaffen von Asche kümmern müssten. Ein Ethanol-Ofen ist also eine echte Alternative für alle, die mit geringem Aufwand hohen repräsentativen Ausdruck erzielen wollen. Als Beispiel für einen Ethanolkamin klicken sie auf den nachfolgenden Link: https://www.slewo.com/Retourware/M%C3%B6bel/Ethanolkamine/Alfra-Virgina-1000-Ethanol-Kamin-100001003-8401.html

Das neue Schornsteinfegergesetz (ab Januar 2013)

Auf Drängen der EU-Kommission hat die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.

Eine Ausnahme bilden jetzt schon Schornsteinfeger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Diese Schornsteinfeger-Fachbetriebe dürfen bereits in der Übergangszeit vorübergehend oder gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn sie hierfür die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in dem Schornsteinfeger-Register (BAFA) gelistet sind.

Die Verantwortung und Kontrolle für Sie im Bereich der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten liegt weiterhin beim bestellten zuständigen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger (BSM). Wie bisher werden die Arbeiten in Ihrem Gebäude im Rahmen der Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit an Abgasanlagen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen (Feuerstättenschau, Begutachtungen nach Baurecht, Messungen nach der 1.BImSchV uä.) vom zuständigen BSM durchgeführt.

Ab dem 01. Januar 2013 stehen somit alle Schornsteinfeger-Fachbetriebe Deutschlands im freien Wettbewerb mit anderen Schornsteinfeger-Fachbetrieben. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie als Hausbesitzerin/Hausbesitzer aber auch stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie sind als Eigentümerin/Eigentümer dafür verantwortlich, dass alle Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Gebäude pünktlich und nachvollziehbar erledigt werden. Der zuständige BSM muss darauf achten, dass die Arbeiten durchgeführt wurden und hat gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

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