Fallstricke und Folgen der bei der Bauabnahme

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Nach der Grundsteinlegung erfolgt der oftmals langwierige Bau des Gebäudes. Egal wie viel Zeit und Mühe der Bau verschlingt, ganz zum Schluss zahlt sich die Leistung immer aus und das fertige Gebäude erstrahlt in all seiner Pracht. Doch damit ist der Hausbau noch lange nicht besiegelt. Erst jetzt erfolgt der wichtige Schritt der Bauabnahme und mit ihr eine ganze Reihe unterschiedlicher Paragraphen die es zu beachten gilt.

Als Bauherr stehen Sie stets in der Verantwortung nach deutschem Recht gebaut zu haben. Die Bauabnahme sollte daher immer zusammen mit Zeugen erfolgen. Diese könnten Beispielsweise der zuständige Bauleiter des Bauprojekts sein oder gar Ihr Architekt der Ihnen bei der Bauabnahme zusätzlich mit guten Ratschlägen zur Seite stehen kann. Letztlich nimmt jedoch keine andere Person als der Bauherr selbst den Bau ab. Dieser allerdings schultert die Verantwortung des Baus zunächst ganz alleine.

Die Bauabnahme

Anders sieht die Sache aus, wenn der Bauherr zusammen mit einem Bauträger an einem Bauvorhaben beteiligt ist. In diesem Fall erfolgt eine einzelne Bauabnahme mit jedem Unternehmen.

Bei der Bauabnahme dreht es sich nicht um die Beseitigung oder das Aufdecken von kleinen Mängeln wie einer geringen Farbabsplitterung am Türrahmen oder ein schlecht verputztes, Zentimeter großes Stück am Mauerwerk.

Welche Mängel dürfen beanstandet werden?

Hier fallen große, entscheidende Faktoren in die Gewichtung die maßgeblich der Statik des Gebäudes dienen und dafür sorge Tragen das es sich letztlich um ein sicher gebautes Haus handelt und die Basis-Elemente des Bauvorhabens vertragsmäßig eingehalten wurden.

Wie groß oder klein die Abweichungen bei der Bauabnahme sein dürfen liegt nicht selten im Ermessen des Bauherrn oder letztlich sogar im Auge eines Richters, wenn dieser im Rechtsstreit über Mängel bei der Bauabnahme zu entscheiden hat.

Wenn die Bauabnahme erfolgt, unterschreibt der Bauherr mit seinem Namen das sämtliche Leistungen wie gewünscht erbracht wurden. Doch dies kann im Zweifel, ohne die richtige Beratung, einige Folgen nach sich ziehen.

Nach der Abnahme liegt der Nachweis bei Ihnen

Halten Sie stets vor Augen das Sie zwar endlich Ihr fertiges Haus vor sich stehen, haben aber darin nicht nur den Tag der Fertigstellung, sondern viele Jahre oder Jahrzehnte, wenn nicht sogar ein ganzes Leben wohnen werden. Dementsprechend präzise sollte die Bauabnahme erfolgen, um nicht hinterher entsprechende Mängel zu entdecken, die aus dem Traumhaus ein Albtraum-Haus werden lassen.

So tritt nach der Bauabnahme der entscheidende Wendepunkt ein der rechtlich auch als Beweislastumkehr bezeichnet wird.

Nachdem Sie die Abnahme per Unterschrift besiegelt haben, liegt es nämlich an Ihnen als Bauherr im Nachhinein bei der Aufdeckung möglicher Mängel klar nachweisen zu können das diese während des Bauvorhabens durch eine Baugesellschaft oder Arbeiter erfolgt sind.

Oft ist es daher sinnvoll, sich über das Bauunternehmen im Vorfeld zu informieren und Erfahrungsberichte von anderen Bauherren anzusehen, wie etwa auf hsb-haus.de. Hier erfährt man schnell, ob die Baufirma einen guten Ruf hat oder ob in letzter Zeit oft Baumängel beanstandet wurden. So spart man sich im Zweifelsfall viel Ärger bei der späteren Bauabnahme.

Die Aufdeckung von Mängeln

Sie selbst müssen dem Unternehmen und den Handwerkern eine Schuld nachweisen können, die bereits mit der unterschriebenen Bauabnahme prinzipiell nicht mehr möglich ist. Im schlimmsten Falle werden durch Ihre Augen erst Wochen oder Monate später Baumängel aufgedeckt und Sie können dem Unternehmen keine Schuld mehr nachweisen, müssen durch Ihre getätigte Unterschrift jedoch verpflichtend die Handwerker trotzdem bezahlen.

Es ist gängige Praxis, dass die Unternehmen nach der Unterzeichnung bei der Bauabnahme Ihre Forderungen aufstellen, ganz gleich ob Ihnen persönlich noch später Mängel auffallen werden.

Vermeiden Sie die Kostenfalle

Diese Situation kann zu einer kniffligen Kostenfalle für Sie werden. Nun müssen Sie im schlimmsten Falle die Kosten der Beseitigung der Mängel aus eigener Tasche zahlen und die Rechnungen der Unternehmen die am Bauvorhaben beteiligt waren trotzdem begleichen.

In einem früheren Artikel haben wir bereits erläutert, wer bei einem Baupfusch haftet. Es besteht nur dann eine Verpflichtung der Handwerker Mängel zu beseitigen, wenn diese bereits während der Bauabnahme von Ihnen als Bauherr entdeckt wurden und in das Protokoll mit aufgenommen wurden.

Ansonsten besteht diese Lösung nicht für Sie. Für Sie als Bauherr bezeichnet sich diese Zeit von der Unterschrift der Bauabnahme bis zur Entdeckung möglicher Mängel als Gefahrenübergang, der letztlich zu einem großen Desaster führen kann dem Sie effizient vorbeugen sollten.

Ziehen Sie einen Sachverständigen zu Rate

Ziehen Sie daher stets Zeugen sowie Sachverständige mit zur Bauabnahme hinzu. Die Verantwortung der Abnahme ruht zwar als Bauherr auf Ihren Schultern, doch nur ein Sachverständiger mit Erfahrung und einem geschulten Auge kann Sie in diesem Falle vor schlimmeren bewahren.

Der Sachverständige kostet in der Regel Geld, doch diese Investition sollte es Ihnen in jedem Fall wert sein. Notieren Sie sich wichtige Punkte, fertigen Sie ein Abnahmeprotokoll sowie ein Gesprächsprotokoll an, verbringen Sie soviel Zeit wie möglich mit der Inspizierung des Gebäudes und gehen Sie das Baustück wenn möglich alleine ab.

Eine Beratung mit einem Anwalt kann Ihnen weitere Möglichkeiten offenbaren die wichtig sind um die Regeln der Bauabnahme einzuhalten.

Auch sollte Ihnen der Blick in das Bautagebuch gewährt werden. Fertigen Sie zusammen mit zeugen wie dem Sachverständigen Fotos von eventuellen Mängeln an. Vielleicht erweisen sich diese Mängel als unbegründet, trotzdem sind Sie durch diese Vorgehensweise stets auf der sicheren Seite und müssen sich hinterher keine Fragen stellen wie die Bauabnahme anders hätte verlaufen können.

Sichern Sie sich durch den richtigen Beistand bereits im Vorfeld vor den rechtlichen Folgen ab damit Sie auch lange noch Freude an Ihrem Eigenheim haben werden.

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