Arbeitsschutz auf der Baustelle – was ist Vorschrift?

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Der Beruf eines Bauarbeiter ist gefährlich. Überall lauern Gefahren, unter anderem durch Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge. Damit auf jeder Baustelle ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleistet ist, gibt es Vorschriften. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich. In der EU und insbesondere in Deutschland gelten die wohl höchsten und schärfsten Sicherheitsvorschriften weltweit.

Die richtige Kleidung zum sicheren Arbeiten

Die einfachste, jedoch wichtigste Vorschrift ist das Tragen eines Bauhelms. Vor allem im Hochbau kann es immer wieder dazu kommen, dass etwas von oben herabfällt. Bei den Höhen kann selbst ein kleiner Schraubenzieher zu einem tödlichen Geschoss werden. Für dunkle Tage und nachts ist das Tragen einer Warnschutzkleidung notwendig, da jedoch auch tagsüber schlechte Sichtverhältnisse herrschen können, gilt das Tragen von Schutzkleidung die ganze Zeit als unerlässlich. Damit die Füße und Hände ausreichend geschützt sind, ist das Tragen von Arbeitsschuhen und Handschuhen Vorschrift. Arbeitsschuhe sind im Zehenbereich mit Stahlkappen verstärkt, sodass die empfindlichen Extremitäten stets geschützt sind. Die Schuhsohle muss zudem durchtrittssicher sein, damit sich Bauarbeiter nicht an herumliegenden spitzen Gegenständen verletzen können.

Bestandteile der Sicherheitskleidung im Überblick:

– Sicherheitsschuhe
– Knieschutz
– Gehörschutz
– Schutzkleidung
– Schutzhelm
– Schutzbrillen
– Schutzhandschuhe
– Schutzmasken

Die Verantwortung zur Einhaltung des Sicherheitsstandards

Verantwortlich für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes ist der Bauherr. Dadurch ist der Bauherr verpflichtet, einen Koordinator einzustellen, der die einzelnen Arbeitsläufe aufeinander abstimmt, und somit verhindert, dass Bauarbeiter sich während der Arbeit gegenseitig behindern oder verletzen. Dies entlastet zugleich den Bauherren, der einen Teil seiner Verantwortung dem Baustellenkoordinator abgibt.

Falls der Fall eintritt, dass trotz ausreichender Sicherheitsvorkehrungen sich ein Unfall ereignet, so ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft dafür zuständig. Wenn jedoch erkennbar ist, dass der Unfall sich aufgrund unzulässiger und unzureichender Sicherheitsvorkehrungen ereignet hat, kann der Verantwortliche von der BGV in Regress genommen werden.

Saftey first – Zuerst kommt die Sicherheit

Diese ganzen Vorschriften sind besonders wichtig, um national beziehungsweise international einen hohen und gleichwertigen Sicherheitsstandard zu erreichen. Es steht vor allem der Bauunternehmer beziehungsweise der Bauherr in der Pflicht, sich um die entsprechenden Vorkehrungen zu kümmern. Allerdings entschuldigt dies den Arbeitnehmer bei nachweislich fahrlässigen Verhalten nicht. Detailliertere Informationen gibt es bei der BG Bau, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

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