Baupfusch ist in Deutschland an der Tagesordnung. Er kommt vor allem beim Hausbau vor, kann aber auch bei Sanierungsmaßnahmen bestehender Bauten auftreten. Durch Baupfusch entstehen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Das ist besonders dann für Bauherren ärgerlich und nervenaufreibend, wenn der Bauträger, der den Pfusch beim Hausbau zu verantworten hat, eine Fristsetzung nach der anderen verstreichen lässt, ohne die Schäden bzw. Mängel zu beheben.
Was tun bei Baupfusch?
Maßgebend für das Vorliegen von Baupfusch bzw. eines Baumangels beim Hausbau ist der Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauträger. Zum Zeitpunkt der Abnahme sollte der Bau mangelfrei sein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Auftragnehmer, in diesem Falle der Bauunternehmer, nachweisen, das das Objekt frei von Mängeln ist.
Mängel beim Hausbau, die nach der Abnahme aber innerhalb der Verjährungsfristen auftreten und bis dahin von außen nicht erkennbar waren, sind in der Regel auf eine unsachgemäße Bauausführung, sprich Baupfusch zurückzuführen. Der Mangel kann aber genauso gut durch ein späteres Ereignis entstanden sein. Beispielsweise kann ein Schaden am Dach sowohl durch einen Sturm aber auch durch unsachgemäße Ausführung der Dacharbeiten entstanden sein. Für Laien ist das mitunter schwer zu unterscheiden.
Zu den häufigsten Mängeln, die durch Baupfusch beim Hausbau entstehen, gehören Schäden durch eindringende Feuchtigkeit. Stellt man nach der Abnahme Mängel fest, sei es beim Hausbau oder sonstigen Handwerkerleistungen, sollte man dem Unternehmen die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Tut das der Bauherr nicht, kann er unter Umständen seine Ansprüche auf Schadenersatz verlieren. Auch wenn mögliche Mängel beim Hausbau erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen erkannt werden, verfällt der Anspruch des Bauherren auf Beseitigung der Mängel.
Sinnvoll im Falle von Baupfusch oder eines Mangels ist das Anfertigen einer Mängelanzeige vonseiten des Bauherren. Darin sollten die einzelnen Mängel genauestens beschrieben werden. Zudem sollte dem Bauträger eine Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden. Mängelanzeigen sollten möglichst immer in Schriftform erstellt werden. Ratsam ist es auch die jeweiligen Mängel zu fotografieren.
Wer haftet bei entstandenen Mängeln?
Beim Hausbau können immer Fehler passieren. Haften für Baupfusch beim Hausbau muss in der Regel der ausführende Bauunternehmer. Er ist verpflichtet, bei Hausbau entstandene Mängel zu beseitigen. Als Bauherr sollte man darauf achten, dass bei der Haftung Verjährungsfristen einzuhalten sind. Die Verjährung beginnt mit dem Datum der Abnahme der Arbeiten.
Bei Baupfusch hat der Bauherr einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Sind Nachbesserungen vonseiten des Bauunternehmers möglich aber wiederholt fehlgeschlagen oder weigert sich das Unternehmen, die Mängel abzustellen, kann der Bauherr Schadenersatz verlangen. Wurden vom Bauherren bereits Zahlungen diesbezüglich geleistet, müssen diese entweder ganz oder teilweise erstattet werden. Allerdings kann sich der Bauträger wegen Unzumutbarkeit, Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit auch weigern, die Mängel zu beseitigen. In diesem Falle ist er dem Bauherren gegenüber zur Minderung verpflichtet.
Sollte ein Unternehmer auf eine Mängelrüge innerhalb der vorgegebenen Frist nicht reagieren, kann der Bauherr die Mängel selbst oder von einem anderen Unternehmen ausführen lassen und die Kostenerstattung von dem ursprünglichen Unternehmer verlangen. Zudem kann er vom Vertrag zurücktreten, eine Minderung geltend machen oder wie bereits erwähnt, Schadenersatz verlangen.
Hinweise, wie man Baupfusch vorbeugen kann
Um Baupfusch beim Hausbau zu vermeiden, sollte man während der gesamten Bauphase einen unabhängigen Betreuer mit der Beaufsichtigung der Baumaßnahmen beauftragen. Dafür erhöhen sich die Kosten für den Hausbau um ca. ein Prozent, was sich aber auf jeden Fall lohnt.
Zudem sollte man darauf achten, dass im Vertrag zum Hausbau sämtliche Leistungen, die vom Unternehmen zu erbringen sind, beschrieben werden, um Baupfusch vorzubeugen.
Es ist ratsam, vertraglich festzulegen, dass Zahlungen immer erst nach mängelfreier Fertigstellung jedes einzelnen Bauabschnittes zu leisten sind. So können Sie bei möglichem Baupfusch die Zahlungen zurückhalten.
Um bei einer Pleite des Unternehmens vor Fertigstellung des Hauses abgesichert zu sein, kann man von der Baufirma eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft verlangen, die mit in den Vertrag aufgenommen wird. Diese ist für den Bauherren kostenlos und stellt sicher, dass bei einer Firmenpleite die bürgende Versicherung oder Bank für die Fertigstellung des Hauses zahlt.
Ich habe eine bitte wir haben seit 6Jahren feuchten Keller und keinen Grünstück , haben 2 kleine Kinder die immer danach fragen . Sogar Gericht kann das nicht endscheiden wer dann bitte helfen sie uns wenn sie können bitte,bitte
tut mir leid hab wegen aufregung falsche e-mal Adresse geschrieben
Tim-Alex510@web.de