Baufinanzierung: So bekommen Sie mehr für Ihren Hausbau

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Um sich heute den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen, gibt es bei der Baufinanzierung verschiedene Möglichkeiten. Schließlich sind durch die Finanzkrise nicht nur die Bauzinsen deutlich abgefallen, sondern sogar der Staat fördert Eigenheimbauer durch unterschiedliche Zuschüsse oder speziellen Krediten. Somit hat der Bauherr mit Hilfe von Wohnungsbauprämien, Wohnriester oder der KfW verschiedene Alternativen für eine passende Baufinanzierung.

Auf Hauspreis24.de ist ebenfalls ein lesenwerter Artikel erschienen, mit dem Titel: 10 goldene Regeln für eine sichere Baufinanzierung. In diesem Artikel möchten wir heute näher auf die Baufinanzierung mithilfe des Staat eingehen.

Wohnungsbauprämien und die Arbeitnehmer-Sparzulage

Bevor man sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen kann, muss erst einmal feststehen, wie die Baufinanzierung ablaufen soll. Dabei kann hier der Staat durch seine Wohnungsbauprämie eine große Hilfe sein. Denn dazu kann jeder ab 16 Jahre sein Geld in Form eines Bausparvertrages anlegen, welches anschließend vom Staat mit einer Wohnungsbauprämie von 8,8% gefördert wird.

Jedoch kann man diese Förderung nur erhalten, wenn man als Single im Jahr nicht mehr als 25.600 Euro an Einkommen versteuern muss und jährlich, bis zu 512 Euro in diesen Bausparvertrag einzahlt. Wohingegen die Grenze des Einkommens bei Verheirateten Personen bei 51.200 Euro liegt und bis zu 1024 Euro im Bausparvertrag eingezahlt werden können. Gleichzeitig liegt der mind. Betrag für eine Förderung zur Baufinanzierung vom Staat bei 50 Euro im Jahr.

Eine andere Möglichkeit zur Baufinanzierung ist die Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen, die einige Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten. Denn in diesem Fall können bis zu 470 Euro im Jahr gleich direkt in einem Bausparvertrag angelegt werden. Anschließend wird die Zahlung des Arbeitgebers vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 9% belohnt. Sollten jedoch die vermögenswirksamen Leistungen geringer ausfallen, kann der Mitarbeiter die fehlende Differenz aus eigener Tasche ausgleichen, um die Förderung zur Baufinanzierung doch noch zu erhalten. Wobei auch in diesem Fall eine Einkommensgrenze vorhanden ist, die bei Singles etwa 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro beträgt.

Baufinanzierung durch Wohnriester

Eine weitere Variante um fürs Alter mit einer eigenen Immobilie vorzusorgen ist die Nutzung des Wohnriester-Modells. Wobei diese Form der Baufinanzierung ebenfalls vom Staat unterstützt wird.

Dabei ist diese Variante noch gar nicht so alt, denn Wohnriester wurde erst 2008 durch das neue Eigenheimrentengesetz eingeführt. Hierbei unterstützt der Staat den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer Immobilie durch Zuschüsse beim Immobiliendarlehen oder einem Bausparvertrag. Um diese Förderung zur Baufinanzierung zu erhalten, darf die entsprechende Immobilie jedoch nicht vor dem 31.12.2007 angeschafft worden sein. Gleichzeitig muss der Besitzer das jeweilige Haus selbstständig nutzten und im Jahr etwa 4% seines Jahresbruttoeinkommens in Form eines Riestervertrages anlegen. Somit sind im Jahr bis zu maximal 2100 Euro inklusive der staatlichen Zulagen möglich.

Bei der Riesterförderung wird dabei der Erwachsene mit bis zu 154 Euro gefördert, jedes Kind sogar bis zu 185 Euro. Wobei die Förderung für nach 2007 geborene Kinder sogar bei 300 Euro liegt. Darüber hinaus belohnt der Staat gerade jüngere Leute noch einmal zusätzlich mit einem Bonus. Denn wer beim Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist, erhält zur Baufinanzierung noch einmal 200 Euro.

Förderung durch die KfW

Gleichzeitig können Bauherren oder Immobilienkäufer zur Baufinanzierung auf zinsgünstige KfW-Darlehen zurückgreifen. Schließlich hat auf diese Weise jeder die Möglichkeit ein selbst genutztes Eigenheim zu erwerben. Denn um beim KfW-Wohneigentumsprogramm einen Kredit zu erwerben, spielen Familienstand und Alter keine Rolle.

Jedoch sollte man bedenken, dass Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bei dieser Form der Baufinanzierung nicht gefördert werden. Sondern das KfW-Förderungsmittel dient zur Finanzierung von etwa 30% der Gesamtkosten beim Hauskauf. Wobei die obere Grenze bei etwa 100.000 Euro liegt. Dabei kann der Bauherr mithilfe der KfW beim Hausbau sowohl das Baugrundstück, wie die Baukosten finanzieren. Wohingegen bei einer Bestandsimmobilie, der Kaufpreis oder die Kosten für notwendige Modernisierungen, Instandsetzungen und Umbauten von dieser Baufinanzierung übernommen werden. Gleichzeitig können bei der KfW die ersten 5 Jahre tilgungsfrei sein.

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