Die EnEV 2014 kommt

photodune-4117337-save-energy-house-with-thermal-imaging-camera-s.jpg

Die neue EnEV 2014 kommt im Mai und soll Verbesserungen bringen. Natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen, die dann die Energiesparverordnung außer Kraft setzen.

Ein Vorteil kann es sein das in der EnEV 2014 endlich auch Mieter oder Käufer sich schon im Vorfeld genau informieren können, ob das Objekt der Energiesparverordnung entspricht. Denn hier wurden die Rechte der Interessenten gestärkt und diese können schon bei der Besichtigung den Energieausweis verlangen.

Alte Öl- und Gasheizungen erneuern

Konsequent hingegen ist die Regelung im neuen EnEV 2014, denn hier müssen alle alten Öl- und Gasheizungen ab Mai stillgelegt werden. Die Energiesparverordnung sieht vor das diese Heizungen ersetzt werden müssen, was dann nicht nur für die Umwelt gut ist. Hierdurch können eventuelle Mieter durch die EnEV 2014 zumindest bei den Heizkosten sparen.

Dies ist gerade deshalb gut, da diese Kosten in den letzten Jahren genauso explodiert sind wie die Strompreise. Allerdings gibt es natürlich auch hier eine Ausnahme, denn dann, wenn der Besitzer nach 2002 eine Wohnung bewohnt hat. Hier haben dann die Mieter kein Recht darauf, endlich eine neue Heizung zu erhalten.

Natürlich kann der Vermieter auch ohne die EnEV diese erneuern lassen, aber leider sieht das in der Realität anders aus.

Dachgeschosswohnungen isolieren

So sieht die Energiesparverordnung auch vor das eine Dachgeschosswohnung besser isoliert werden muss. Dies kann vielen Mietern helfen, die grundsätzlich von oben eine kalte Wohnung haben. Oftmals liegt hier noch ein leeres und nicht geheiztes Dachgeschoss über der Wohnung.

Aber auch hier kann die EnEV umgangen werden, nämlich dann, wenn das Dach schon isoliert ist. Diese Isolierung muss nur dem Mindestbedarf entsprechen und schon wirkt hier die nicht mehr.

Selbstverständlich kann auch hier wieder die EnEV ausgehebelt werden, denn dann, wenn der Besitzer 2002 eine eigene Wohnung bewohnt hatte. Auch hier hat dann der Mieter wieder nichts von der neuen EnEV 2014 und alles bleibt so, wie es schon all die Jahre davor war. Mit viel Glück wird ein neues Dach benötigt, denn dann ist dieses nach der Energiesparverordnung gedeckt und isoliert.

Ob der Besitzer das möchte oder nicht, denn nur so kann dann ein neues Dach nicht nur dicht halten, sondern auch die Wärme im Haus. Denn leider geht immer noch viel Energie durch ein schlecht isoliertes Dach verloren.

Energiepass schon bei der Besichtigung

Dies stärkt dann wiederum die Käufer oder Mieter, denn diese können jetzt schon den Energiepass bei der Besichtigung verlangen. Hier hat dann das neue EnEV 2014 etwas Gutes geschaffen, denn so muss jeder nachweisen, wie gut sein Haus funktioniert. Das was in der bisherigen Energiesparverordnung nicht sonderlich geregelt, und so konnte jeder machen, was er wollte.

Die Frage bleibt hier nur ob schon alle Hausbesitzer solch einen Pass für ihr Haus haben.

Doch die neue EnEV 2014 setzt neue Maßstäbe, die dann auch von allen Besitzern eingehalten werden müssen. Vor allem wenn diese Energiesparverordnung im Mai in Kraft tritt, kann das für viele alte Heizungen das Aus bedeuten. Das ist dann wiederum konsequent, denn viele dieser Heizungen verdienen irgendwie den Namen nicht mehr.

So wird durch die EnEV 2014 nicht nur der Umweltschutz verbessert, sondern auch die Rechte von vielen Mietern.

Gerade auch wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt, ist die Energiesparverordnung dann wirklich sinnvoll. Hier muss dann die EnEV eingehalten werden und sowohl die Abdichtung von Dachwohnungen wie auch eine neue Heizung folgen. Energiesparverordnung kann auch gut sein, vor allem dann für die Mieter. Leider gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Freiwillig geschieht in der Regel nichts, da sollte die Energiesparverordnung dann doch noch etwas schärfer sein.

(Visited 233 times, 1 visits today)

Hat dir der Artikel gefallen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert