Welche Behördengänge beim Hausbau

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Vor dem Hausbau kann der eine oder andere Behördengang anliegen. Allerdings übernehmen die Bauträger in der Regel einige Behördengänge für den Auftraggeber. Doch einige müssen von dem Hausbauer selbst erledigt werden, vor allem da es ansonsten zu Schwierigkeiten bis hin zum Baustillstand kommen kann. Damit es während der Bauphase keine Probleme gibt, sollten einige Dinge von Anfang an geklärt sein, denn ansonsten können hohe Kosten entstehen, die dann vielleicht auch nicht mehr aufgebracht werden können. Dies liegt oftmals auch daran das die Bauherren bei der Bank keine Krediterweiterung mehr erhält oder sonst ein Problem mit dem Grundstück aufgetreten ist.

Ein ganz wichtiger Behördengang

Bevor jemand ein Grundstück kauft, sollte sich der Käufer erst einmal über dieses genau informieren. Gerade auch was die Altlasten betreffen, kann dies während dem Hausbau zu erheblichen Kosten und Verzögerungen führen. Hierfür ist entweder das Grundbuchamt oder aber auch das Landesamt für Umweltschutz zuständig. Dieser Behördengang sollte noch vor dem Hausbau auf jeden Fall gemacht werden. Kommt später heraus, dass der Boden mit Schadstoffen belastet ist, muss der Käufer dem Verkäufer dann erst einmal nachweisen, dass dieser davon gewusst hatte. Ansonsten bleibt der aktuelle Besitzer des Grundstückes auf den Kosten sitzen. Also dieser Behördengang muss auf jeden Fall gemacht werden, damit der Hausbau nicht verzögert.

Das Grundbuchamt

Ein weiterer Behördengang ist das Grundbuchamt, das sich im Amtsgericht befindet. In der Regel wird dem Käufer dieser Behördengang abgenommen, indem bei Vertragsunterzeichnung schon ein Auszug aus dem Grundbuch gegeben wird. Allerdings kann sich jeder auch vor dem Kauf eines Grundstückes schon über dieses auf dem Grundbuchamt informieren. Dies auch, um festzustellen, ob dieses Grundstück zum Beispiel mit einem Grundpfandrecht belastet ist. Aber auch nach dem Grundstückskauf muss dieser beim Grundbuchamt eingetragen werden. Allerdings kann dieser Behördengang umgangen werden, denn normalerweise kümmert sich darum der Notar. Denn erst wenn das Grundstück dort eingetragen ist, gehört auch dem Käufer das Grundstück offiziell.

Vor dem Hausbau das Bauamt

Zu einem Behördengang gehört auch das Bauamt. Hier sollte geprüft werden, ob das Bauvorhaben so auch durchführbar ist. In der Regel kann dieser Behördengang ausbleiben, wenn das Ganze durch einen Architekten geplant wird. Diese übernehmen in den meisten Fällen diesen Behördengang. Selbstverständlich müssen auch alle Änderungen die während der Bauphase vorgenommen werden, wiederum vom Bauamt eingesehen werden. Erst wenn dieses Amt zustimmt, kann dann auch die Änderung beim Hausbau durchgeführt werden.

Das Katasteramt

Vor dem Hausbau muss erst das Grundstück genau vermessen und Kartographiert werden. Hierfür ist das Katasteramt zuständig. Dieser Behördengang muss sein, denn auch hier gibt es schon erste Informationen über das Grundstück. Denn ansonsten kann es noch während dem Hausbau zu Streitigkeiten kommen. Oftmals geht es um Grundstücksgrenzen bei so einer Streitigkeit während dem Hausbau, wenn der Nachbar der Meinung ist, dass das Haus zu nahe an dieser steht.

Beim Liegenschaftsamt informieren

Wer noch ein Grundstück sucht für seinen Hausbau. Der kann auch auf das Liegenschaftsamt gehen. Dieser Behördengang lohnt sich vor dem Hausbau, wenn es sich um ein öffentliches Grundstück handelt. Denn das Liegenschaftsamt verwaltet alle Grundstücke, die im Besitz der Stadt oder des Landes ist.

So kann der Hausbau losgehen

Wer alle Ämter rechtzeitig aufsucht, der hat dann nachher keine Probleme. Viele dieser Behördengänge übernimmt in der Regel dann die beauftragte Baufirma. Denn diese ist ja auch darauf bedacht, dass es beim Hausbau keine bösen Überraschungen gibt. Vor allem das dies nicht nur zu Verzögerungen führt, sondern weil es noch zusätzlich die Kosten erheblich steigern würde. Daher sollte vorher auch genau nachgeschaut werden, welche Ämter aufzusuchen sind, denn dies kann auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. So wie die Bezeichnung der einzelnen Ämter, damit nichts schief geht.

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