Zwangsversteigerung bei Immobilien

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Die Klage um die von der Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung nach geplatzter Baufinanzierung wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Verbrauchers entschieden. Der Kunde konnte seinen Kreditgebern die Raten des Immobilienkredits nicht zurückzahlen, daher fällt für ihn auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

BGH entscheidet zugunsten des Verbrauchers

Aktuell beschäftigte sich der Karlsruher Richter mit einem Fall, in dem der Kreditnehmer die vereinbarten Raten für seinen von der Bank gestellten Immobilienkredit nicht zurückzahlen konnte. Zusätzlich zur Tilgungsrate des Kredits erhob die Bank Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die fiel in diesem Fall in Höhe von 17.000,00 Euro aus.

Der Kunde der Bank hatte durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie den Restkreditbetrag begleichen können. Der Bundesgerichtshof entschied daher zugunsten des Klägers und sprach in diesem Fall das Urteil aus, dass durch die Bank lediglich Verzugszinsen erhoben werden können.

Konditionen prüfen lohnt sich

Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt für die Kreditnehmer an, die ihren Kreditvertrag vorzeitig kündigen. Durch einen Hypothekenvertrag mit niedrigeren Zinsen könnten Kunden die hohen Darlehenszinsen umgehen. Daher erheben Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ihnen die Zinsverluste ausgleicht.

Viele Banken und Institute vergeben Kredite zu sehr unterschiedlichen Konditionen. Abhängig von der Länge des Darlehensvertrags und den Bedingungen der Bank lohnt sich ein Vergleich des Marktes. Vor Abschluss des Kreditvertrags sollten Kunden Zinsen und Konditionen gegenüberstellen, um so ein passendes Angebot finden zu können.

BGH fällt kein Grundsatzurteil

Bisher erheben Banken Zinsen zur Vorfälligkeitsentschädigung, sobald der Kreditnehmer den eingegangenen Vertrag frühzeitig kündigt. Mit dem aktuellen Urteil vom BGH wird diese Reglung nun erstmalig eingeschränkt. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Kündigung des Kreditnehmers aufgrund zu erwartender Zinsvorteile, sondern um eine Zwangsversteigerung der Immobilie.

Die Klage des Kreditnehmers bezog sich auf die doppelte Abrechnung der Zinsen seitens der Bank. In diesem einzelnen Fall entschied der BGH, dass die Bank keine doppelten Zinsen für eine frühzeitige Rückzahlung erheben darf. Allerdings kam es zu keiner offiziellen Urteilsverkündung mit einem Grundsatzurteil. Eine generelle Reglung für Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund der gefällten Entscheidung ist also nicht möglich.

Betroffene können ihren Fall prüfen lassen

Daher lohnt es sich für Personen, die ebenfalls durch eine frühzeitige Kündigung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert wurden, den Fall vor Gericht prüfen zu lassen. Auch in der Vergangenheit liegende Zahlungen können einer neuen Kontrolle unterzogen und eventuell Beträge von der Bank zurückgefordert werden.

Eine Berufung auf das aktuell entschiedene Urteil ist also Verbrauchern nicht möglich. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden, um das entsprechende Urteil fällen zu können. Trotzdem lohnt sich für Kreditnehmer eine neue Bearbeitung des eigenen Rückzahlungsvertrags mit der Aussicht auf eventuelle Gutschrift seitens der Bank.

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