Einrichten der Baustelle: Was gibt es zu beachten?

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Ein Bauprojekt ist eine spannende Angelegenheit, die sorgsam durchdacht sein will. Das zu errichtende Objekt ist für viele Menschen das erste und letzte größere Projekt, sie in Angriff nehmen. Es ist mit Hoffnungen und Träumen verbunden. Das Schaffen eines Zuhauses egal, ob es nun für den Erbauer selbst, oder potentielle Mieter ist, ist ein Vorhaben von einer Tragweite, welche deutlich über die Anschaffung eines sündhaft teuren Sportwagens hinaus geht. Denn es ist ein Projekt, welches sich ständig im Wandel befindet.

Die Entstehungsphase ist mehreren Zyklen unterworfen und währenddessen bezeichnet man den Grund und Boden, auf dem dies geschieht, als Baustelle. Diese Baustelle ist ein Ort, der zum Einen als gefährlicher Ort betrachtet werden muss, zum Anderen aber auch durch Unbefugte gefährdet werden kann.

Welche juristischen Rechte und Pflichten ein Bauherr hat und welche Dinge es weiterhin zu bedenken gibt, sei im folgenden anhand einer chronologischen Abfolge erklärt.

Rechtliche Grundlagen

baustelle-einrichtenWer eine Baustelle betreibt, unterliegt der so genannten Verkehrssicherungspflicht. Er hat also dafür Sorge zu tragen, dass so genannte potentielle Gefahren für andere auszuschließen sind. Dies gilt für Anwohner, Passanten, aber auch die Firmen, die dort tätig sind, sowie Zulieferer. Insbesondere jedoch Kinder finden Baustellen mitunter spannend, können jedoch die Gefahren nicht richtig einschätzen. Hier gilt es, geeignete Maßnahmen zu treffen, um diese Gefährdung zu minimieren. Hierauf kommen wir in den einzelnen Bauabschnitten zurück.

Vermessung

Nach Abschluss der Bauplanung und Unterzeichnung des Bauvertrags mit den Erstellern der einzelnen Gewerke steht die Vermessung auf dem Programm.

Der Vermesser betritt das Areal und nimmt anhand der Baupläne mit seinen Geräten die Vermessung vor. Im Anschluss kennzeichnet er das Grundstück mit Pflöcken und Farbe um den Grundriss für die Erdarbeiten zu kennzeichnen. Zu diesem Zeitpunkt ist das betreffende Grundstück bereits als Baustelle zu betrachten.

Eine Gefährdung für Anlieger oder Passanten besteht zu diese Zeitpunkt jedoch noch nicht. Bereits zu diesem sollte jedoch die Kennzeichnung der Baustelle durch ein entsprechendes Schild vorgenommen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß Unbefugte das Grundstück betreten und die Kennzeichnungen unwissentlich zerstören oder verfälschen.

Erdarbeiten

baustelle-erdarbeitenDer Beginn eines jeden Bauprojektes sind die Erdarbeiten.

In dieser Phase besteht die größte Gefahr darin, daß Passanten durch die Gerätschaften und Fahrzeuge, die sich auf der Baustelle befinden, bzw. sich zu der Baustelle hin und wieder weg begeben, behindert und gefährdet werden können. LKW mit Erdaushub fahren im Pendelverkehr und hinterlassen mitunter Verunreinigungen der Straße und verursachen Lärm für die Nachbarn der Baustelle. Im Sinne einer guten zukünftigen Nachbarschaft sollte der Baubetreiber dafür Sorge tragen, daß dieser Lärm der Baustelle so minimal wie möglich gehalten wird und die Verunreinigungen durch verschmutzte Reifen so gut wie möglich beseitigt wird. Oft hilft auch ein Gespräch mit den Nachbarn der Baustelle welches diese Arbeiten ankündigt, und für Verständnis wirbt.

Wichtig im Sinne der Sicherheit auch für Unbefugte ist das Sichern des Aushubes sowie der entstandenen Vertiefung durch die Erdarbeiten auf der Baustelle. Unbefugte, insbesondere Kinder sind durch Stürze oder gar Verschüttungen gefährdet.

Baustrom

baustelle-baustromverteilerNach Abschluss der Erdarbeiten erfolgt die Errichtung der Bodenplatte mit den notwendigen Versorgungsleitungen. Spätestens jetzt muss eine externe Versorgung der Baustelle bereitstehen, die bereits im Vorfeld beantragt werden muss.

Ein Teil dieser externen Versorgung der Baustelle ist der elektrisch Strom. Dieser wird vom örtlichen Energieversorger durch einen so genannten Baustrom-Anschluss gewährleistet. Es wird eine provisorisch Kabelleitung von der nächstgelegenen Verteilerstation bis hin zur Baustelle gelegt. Diese Leitung mündet in einen so genannten Baustromverteiler, der entweder gleich mitgeliefert wird, oder aber extern beschafft werden kann. Dieser Baustromverteiler enthält einen Zähler, welche der Energieverbrauch für die Dauer der Inbetriebnahme festhält. Ein entsprechender Antrag und der damit verbundene Vertrag kann beim örtlichen Energieversorger eingereicht bzw. abgeschlossen werden. Dabei wird im Vorhinein der zu erwartende Bedarf ermittelt.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen bereits vorhandenen Stromanschluss zu nutzen. Wichtig ist, diesen Stromanschluss gegen Zugriff Unbefugter und gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Dies kann durch ein Schloss und geeignete Abdeckung geschehen.

Bauwasser

Ein weiteres wichtiges Medium auf einer Baustelle ist das Wasser. Auch dieses kann bei der entsprechenden Versorgungsbehörde beantragt werden.

In diesem Falle wird ein Standrohr zur Verfügung gestellt, der an den nächstgelegenen Hydranten angeschlossen werden kann und mit einer Wasseruhr ausgestattet ist. Der so festgehaltene Wasserverbrauch wird entsprechend abgerechnet. Dieser Hydrant wird im allgemeinen von den durchführenden Firmen selbst in Betrieb genommen. Dennoch ist dafür Sorge zu tragen, daß während der Nacht oder am Wochenende niemand durch diese Einrichtung eingeschränkt wird oder gefährdet werden kann.

Sanitäre Einrichtungen

Während der Rohbauphase ist die Baustelle nicht mit sanitären Einrichtungen ausgestattet. Daher ist eine transportable Toilette für die Baufirmen vorzuhalten, da diese sich den ganzen Arbeitstag lang dort aufhalten und die Möglichkeit haben müssen, ihren menschlichen Bedürfnissen nachzukommen. Diese ist regelmäßig zu reinigen bzw. auszutauschen. Einen entsprechenden Service bieten die Verleihfirmen jedoch in der Regel mit an.

Entsorgung

Während der Bausphase fällt eine Menge an Unrat an. Dieser Unrat besteht aus Bauschutt, Verschnitt von Baumaterial oder schlichtweg Verpackung. Es empfiehlt sich, diesen fortlaufend in einem entsprechend großen Schuttcontainer zu sammeln, um zum Einen die Ordnung auf der Baustelle zu gewährleisten, zum Anderen jedoch, eine Gefährdung durch herumliegende Gegenstände oder durch Wind aufgewirbelte Planen etc. zu vermeiden. Diese Container werden je nach Mietvertrag turnusmäßig geleert.

Sicherung der Baustelle

baustelle-sicherungWie bereits erwähnt bestehen während der einzelnen Baubschnitte unterschiedliche Gefahren. Die Kennzeichnung der Baustelle alleine reicht aus besagten Gründen nicht aus. Wer sicher gehen will, der sichert das Gelände mit einem Bauzaun ab. Aber auch Geräte, Fahrzeuge und sonstige Einrichtungen sind gegen unbefugten Zugriff zu sichern.

Gleiches gilt für den Rohbau selbst. Eine frisch errichtete Mauer kann, wenn die noch nicht gänzlich ausgehärtet ist, im Falle eines unvorhergesehenen Sturmes ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential beinhalten. Daher sollte auch der so genannte Trümmerschatten, also der Bereich, auf den bei Einsturz einzelne Mauerteile hinab stürzen könnten, entsprechend gesichert werden.

Der Bauherr sollte dies auf jeden Fall kontrollieren und ggf. auf Missstände hinweisen.

Bauherrenhaftpflicht

Er Betreiber eines Bauprojektes unterliegt der so genannten Bauherrenhaftpflicht. Das heißt er haftet in Fällen, in denen ein Dritter durch dieses Unterfangen zu Schaden kommt.

Auch die noch so sorgfältig vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen können nicht zu 100 Prozent ausschließen, daß es zu Unfällen oder Sachbeschädungen kommen kann. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen können immens sein. Daher ist dringend zum Abschluss einer entsprechenden Bauherrenhaftpflichtversicherung zu raten. Diese gilt bis zur Fertigstellung des Gebäudes und sollte im Kostenrahmen des Bauprojektes berücksichtigt werden.

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