Der Bauantrag

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Bei einem sogenannten Baugenehmigungsverfahren wird ein Bauvorhaben auf die Einhaltung bestimmter Vorschriften überprüft. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, wird vom Bauherrn ein sogenannter Bauantrag gestellt. Ein solcher Antrag ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Eine zuständige Bauaufsichtbehörde prüft den Bauantrag und bestimmt über die Baugenehmigung.

Mit einem solchen Antrag auf eine Baugenehmigung sind in der Regel gewisse Unterlagen wie zum Beispiel Bauzeichnungen, Lagepläne, Baubeschreibungen, Berechnungen, technische Nachweise sowie Entwässerungspläne abzugeben. Ein Bauantrag ist immer mit Kosten und Zeitaufwand verbunden und sollte daher sorgfältig geplant und gewissenhaft erstellt werden.

Der Bauantrag – Antrag auf eine Baugenehmigung

Formulare für einen Bauantrag gibt es zum Beispiel im Internet oder auch in vielen Buchhandlungen. Normalerweise wird ein Antrag auf eine Baugenehmigung von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt. Je nachdem wie groß oder kompliziert das Bauvorhaben ist, handelt es sich dabei um einen Handwerksmeister des Bau- oder des Zimmerfachs, um einen staatlich geprüften Bautechniker oder um einen Rechtsanwalt für Architektenrecht oder Rechtsanwalt für Baurecht mit entsprechender Berufserfahrung.

Bei besonderen Problemen und zur Klärung von bedeutenden Fragen besteht die Möglichkeit, vor dem eigentlichen Bauantrag eine Bauvoranfrage zu stellen. Auf diese Art und Weise kann zum Beispiel schnell abgeprüft werden, ob der Aufwand eines vollständige Bauantrages mit allen erforderlichen Unterlagen grundsätzlich lohnenswert ist. Denn das Erstellen der kompletten Unterlagen für einen Bauantrag ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, da für einen solchen Antrag zum Teil schon sehr detaillierte Pläne und Berechnungen vorliegen müssen. Darüber hinaus entstehen beim Genehmigungsverfahren Gebühren für den Antragsteller.

Notwendige Unterlagen für einen Bauantrag

Für einen Bauantrag sollten schon relativ detaillierte Bauzeichnungen vorliegen, um beispielsweise bestimmte Aussagen zur Gestalt des Bauvorhabens machen zu können. Die Pläne für den Bauantrag weisen in der Regel einen Maßstab von 1:100 auf. Diese Bauzeichnungen umfassen in der Regel Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Bauvorhabens.

Um unter anderem darstellen zu können, wie sich das geplante Gebäude in die Stadt oder Umgebung eingliedert, wird ein amtlicher Lageplan den Unterlagen für einen Bauantrag beigefügt. Dieser Plan wird im Maßstab 1:1000 oder auch 1:500 gezeichnet. Katasteramtliche Lagepläne sind beispielsweise bei Vermessungssachverständigen oder auch beim jeweiligen Katasteramt zu bekommen.

Ein wichtiger Teil beim Bauantrag ist darüber hinaus die Baubeschreibung. Hier werden gezielte Angaben zur Farbgebung, Baumaterialien, Ausstattungsmerkmalen und weiteren Einzelheiten und Details gemacht, die den Bauzeichnungen nicht zu entnehmen sind. Ein wichtiger Teil für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit sind die Berechnungen zur bebauten Fläche, zu der Grundflächenzahl (GRZ), zu der Geschossflächenzahl (GFZ) und die Berechnung des umbauten Raumes. Die Grundflächenzahl bestimmt unter anderem das Maß der baulichen Nutzung. Sie gibt an, wie viel Fläche eines Grundstückes überbaut werden darf. Die Geschossflächenzahl definiert das Verhältnis zwischen der Fläche aller Vollgeschosse und der Fläche des Grundstückes.

Weitere notwendige Unterlagen

Ein sogenannter Standsicherheitsnachweis stellt gezielte Rechnungen zur Statik des Bauvorhabens auf und gehört zu den technischen Nachweisen. Darüber hinaus sind weitere technische Nachweise wie ein Nachweis zum Wärmeschutz und im Bedarfsfall ein Schallschutznachweis in der Regel Bestandteil eines Antrags auf eine Baugenehmigung.

Bei gewerblichen Gebäuden wird im Rahmen einer Betriebsbeschreibung unter anderem das Tätigkeitsfeld des Betriebes, die Anzahl der Personen im Betrieb sowie die betrieblichen Abläufe erläutert. Außerdem wird dem Bauantrag ein Entwässerungsplan beigefügt. Dieser Plan stellt dar, wie das Ab- und Regenwasser beim geplanten Gebäude abgeführt werden soll.

Weitere Unterlagen, Beschreibungen und Pläne, die dem Bauantrag beigefügt werden, sind zum Beispiel Unterlagen über Feuerstätten, Unterlagen zur Lagerung von Brennstoffen sowie die Nachweise der Einstellplätze.

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